Rechtliches: Hydraulikschlauchleitungen unterliegen den Bestimmungen des Arbeitsschutzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Als Betreiber sind Sie dazu verpflichtet, die ordnungsgemäße Montage und die sichere Funktion vor Inbetriebnahme und durch wiederkehrende Prüfungen sicherzustellen, auch über die weitere
Produktlebensdauer hinweg!
Prüfungen nach §§10 ff.Betr.SichV. dürfen nur von "befähigten Personen" durchgeführt werden. Befähigte Personen sind in der Lage, den arbeitssicheren Zustand von Hydraulikschläuchen und
Schlauchleitungen zu beurteilen. Durch regelmäßige Prüfungen verhindern Sie nicht nur Personen- und Sachschäden, sondern können Ihrem Unternehmen durch vorbeugende Instandhaltung und regelmäßige
Überprüfungen auch unnötige Kosten sowie Produktionsausfälle ersparen.