Unterstützung der Betreiberpflichten

im Sinne der BetrSichV. VSGU 015-312/BGR 237

 

Rechtliches: Hydraulikschlauchleitungen unterliegen den Bestimmungen des Arbeitsschutzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

 

Als Betreiber sind Sie dazu verpflichtet, die ordnungsgemäße Montage und die sichere Funktion vor Inbetriebnahme und durch wiederkehrende Prüfungen sicherzustellen, auch über die weitere Produktlebensdauer hinweg!

 

Prüfungen nach §§10 ff.Betr.SichV. dürfen nur von "befähigten Personen" durchgeführt werden. Befähigte Personen sind in der Lage, den arbeitssicheren Zustand von Hydraulikschläuchen und Schlauchleitungen zu beurteilen. Durch regelmäßige Prüfungen verhindern Sie nicht nur Personen- und Sachschäden, sondern können Ihrem Unternehmen durch vorbeugende Instandhaltung und regelmäßige Überprüfungen auch unnötige Kosten sowie Produktionsausfälle ersparen.

Kommentare

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  • Uwe Lerbs (Montag, 12. Dezember 2016 09:29)

    TOP, wünsch dir alles erdenklich gute!!!

    Gruß Uwe aus Augsburg!

  • Jörg Schwarze (Samstag, 23. Januar 2016 15:00)

    Hier wird Kundenservice wirklich GROß geschrieben!
    Hatte einen etwas kniffliges Verbindungsproblem und es wurde so lange gesucht und probiert, bis die Lösung gefunden war - spitze!
    Rundum empfehlenswert!

  • Michael Höling (Freitag, 04. September 2015 16:55)

    Hallo Timo
    Viel Erfolg und gute Geschäfte

  • Jan Welter (Samstag, 18. Juli 2015 15:55)

    Schnell, unkompliziert und professionell. Baumaschinenhandel Welter dankt und wünscht weiterhin viel Erfolg.

  • Herr Fuchs (Freitag, 17. Juli 2015 09:41)

    Einfach super!

    Toller Service! Daumen hoch! :-)

  • Ganz Edeltraud (Montag, 13. Juli 2015 19:42)

    Wünsche Dir alles gute und viel Erfolg

  • Stephanie Ganz (Mittwoch, 08. Juli 2015 12:10)

    Wir sind für Sie da!

    Wann und Wo immer Sie uns brauchen!

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Hydraulik Ambulanz, Inh. Timo Ganz